KMF - Sanierung

Ausführung der Arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 521, „Faserstäube“

Der Baustoff KMF wird als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft worden und bedarf der Sanierung durch ein zugelassenes Unternehmen im Rahmen der TRGS 521. Wir haben die gewerberechtliche Zulassung für diese Aufgaben und verfügen über geschultes und praxiserprobtes Personal auf diesem Gebiet. Die jeweiligen Arbeiten werden bei den Behörden angemeldet und ausgeführt.

Demontage mineralfaserhaltiger Dämmung im Dach,- Wand- und Fußbodenbereich und Ausbau gedämmter Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser / Abwasser / Lüftungen etc.)